Mittwoch, 9. Februar 2011

Wird schon

Vom Erhalt der Formulare aka "erste Vorsprache" bis zur Abgabe der kompletten Unterlagen nur vier Tage. Da staunt der beamtliche Sachbearbeiter nicht schlecht.

Trotzdem: Behörde bleibt Behörde: Bescheid gibt´s "frühestens Anfang März, aber dann bekommen sie ja nachgezahlt - FALLS Sie Anspruch haben". Hmpf. Dann müssen wir halt erst wieder Anfang März etwas essen. Oder Miete zahlen. Oder Stromrechnungen.

Interessanter Weise soll ich nachweisen, dass ich keinen Unterhalt für die Kinder bekomme. Das wäre ja eher unwahrscheinlich (??????). Wie weise ich denn etwas nach, was ich NICHT bekomme?
la-mamma - 9. Feb, 18:56

ich tät glatt einen zettel schreiben, auf dem ich, frau erzangie, geb. am ...., erkläre, dass ich keinen unterhalt bekomme. und das mit datum und unterschrift beilegen. ist doch ein nachweis?...

ansonsten: hab mich grad durch deine letzten einträge gelesen - und drück dir sämtliche verfügbaren daumen!

Julia (Gast) - 9. Feb, 22:39

ggf. könntes Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Was anderes würde mir aber auch nicht einfallen.

Du könntest auch - wenn Du einen spaßverstehenden Beamten hast (ich weiß, ist eher unwahrscheinlich) - eine aufgepustete Brötchentüte mitbrigen und sagen: Gucken Sie doch mal da rein, da drin ist der Unterhalt für meine Kinder.

Ich habe in den nächsten Tagen auch jede Menge Behörden- und Anwaltstermine und wenn ich das bei Dir so lese, vergeht mir schon jetzt das bisschen Lust, was ich dazu eh nur hatte.

Ich drücke die Daumen und denk an Dich!

Nicole (Gast) - 10. Feb, 00:17

Ich kenne nicht den ganzen Sachverhalt, also weiß ich nicht, ob freiwillig auf Unterhalt verzichtet wurde oder ob der Kindsvater nicht zahlen kann.
Im letzteren Fall gibt es vielleicht ein Urteil zur Unterhaltspflicht und einen Titel gegen den Vater, der Beweiskraft hätte.

Beim freiwilligen Verzicht gibt es evtl. einen gerichtlichen Vermerk oder Urteil. Vielleicht wurde der Verzicht auch nur beim Jugendamt festhinterlegt bzw. dokumentiert und man kann dort eine entsprechende Bescheinigung beantragen.

Ansonsten vielleicht die Kontoauszüge vorlegen und dort auf das Ausbleiben von Eingangszahlungen hinweisen?

Gruß

Erzangie - 10. Feb, 09:56

Ich habe jetzt die Jugendamtmitarbeiterin gebeten zu bestätigen, dass Unterhaltstitel vorliegen aber dass trotz bereits abgeleisteter Erzwingungshaft von jeweils sechs Monaten (!!!) kein Unterhalt gezahlt wird. Sie hat einen Zweizeiler aufgesetzt, das wird ja wohl ausreichen.
Kurz zur Erklärung: die Beistandschaft für meine Kinder liegt beim Jugendamt, das heißt, alle unterhaltsrechtlichen Belange (auch wenn z.B, Erbfälle vorliegen würden) regelt das Jugendamt für die beiden. Das hat für mich den Vorteil, dass ich selbst nichts mit Gerichten, Rechtsanwälten und Haftbefehlen zu tun habe.
Leider werden Unterhaltsdinge aber sehr lasch rechtlich verfolgt.

that´s mee

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