Dienstag, 17. Mai 2011

BILDungspaket

Es macht mich schon ziemlich ärgerlich, diese Berichterstattung rund um das Bildungspaket. Es wird immer so getan, als wären die Anspruchsberechtigten zu faul, für ihre Kinder eine Leistung zu beantragen, die sie weder versaufen noch verkiffen können.

Zumindest in MEINER Stadt kann das nicht so sein. Hier ist es so, dass seit Wochen keiner weiß, wer für die Bearbeitung der Anträge und für die Auszahlung der Gelder oder Gutscheine zuständig ist. Seit März renne ich von Pontius zu Pilatus und - oh wunder - vor vier Wochen gab es ENDLICH ein Formular! Hui... gut, man muss drölfzich Nachweise beibringen... geht aber alles.

Heute habe ich dann mal wieder nach gefragt. Unbestritten ist, dass ich einen Anspruch habe. Genauso unbestritten ist, dass die Klassenfahrt des Pubertätsengels ordnungsgemäß angemeldet ist. Trotzdem kann man da nix machen. Sie fährt zwar schon Ende nächster Woche, aber bezahlen kann man das dennoch nicht. Weil nämlich IMMER noch unklar ist, welches Amt zuständig sein wird.

*Seufz* es ist sooo mühsam. Das Geld habe ich einfach nicht, abgesehen davon, DARF ich es nicht vorstrecken, weil es aus dem Bildungspaket NICHT an den Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird sondern NUR an die Institution.

*doppelseufz* und nun? Tscha. Müssen wohl die Klassenfahrten verschoben werden. Aber Harzer sind ja zu faul und zu doof, die Geschenke von Frau von der Leyen zu wertschätzen.
Frau Schaaf - 17. Mai, 17:18

Klassenfahrten werden in voller Höhe vom Jobcenter übernommen, das war auch schon vor dem Bildungspaket so. Da nämlich noch geregelt in § 23 Abs. 3 SGB II und nun, neu, in § 28 SGB II Abs. 2, guggstu hier: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/28.html

Das Geld für die Klassenfahrt wird direkt an den Klassenlehrer ausgezahlt, was technisch gesehen kein Problem darstellt. Also lass Dich nicht abspeisen!

Erzangie - 17. Mai, 19:12

Da hast du Recht, Frau Schaaf, aber ich erhalte keine Leistungen vom Jobcenter. Bin mit dem Krankengeld und Wohngeld genau 9 (!!!) Euro über der Bemessungsgrenze. Das heißt, ich habe faktisch Hartz IV-Satz, aber kann mich weder von der GEZ noch sonst irgendwovon befreien lassen und bekomme eben NICHT die Klassenfahrt vom Jobcenter. Da ich aber Wohngeld bekomme, habe ich darüber einen Anspruch.

Warum einfach, wenns kompliziert geht. *seufz*
Frau Schaaf - 17. Mai, 20:10

Ach, so ein Mist! :(
Kat (Gast) - 17. Mai, 20:46

Immer, wenn du einen Artikel zu diesem Thema verfasst, packt mich die Wut. Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die die Hilfe am dringendsten bräuchten, Geld vorstrecken sollen, oder ein anderes mal nicht, weil sie es nicht erstattet bekommen würden, obwohl sie einen Anspruch auf die Leistung gehabt hätten etc.

Ganz ehrlich: Da ist etwas faul!

Viele Grüße, Kat

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